Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Brandt GmbH, 27404 Rockstedt
1) Allgemeine Ausführungsbestimmungen
Unserer Lieferungen, Leistungen und Angebote werden ausschließlich auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht bzw. erstellt. Dies gilt auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Firma Brandt GmbH oder von
unseren Bedingungen abweichende Verkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei
denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
Alle vertraglichen Abreden zwischen den Vertragsschließenden bedürften der Schriftform.
Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn
sie ausdrücklich schriftlich von der Firma Brandt GmbH bestätigt werden.
2) Datenschutzrichtlinien
Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer Kontaktanfrage. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, Ihre Anfrage zu beantworten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme jederzeit zu widersprechen.
am 25. Mai entfaltet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Wirksamkeit.
Der Datenschutz für betroffene Personen in der EU wird hierdurch deutlich gestärkt.
Mit der DSGVO wurde erstmals ein EU-weit einheitliches Regelwerk zum Datenschutz geschaffen.
Was bedeutet das für Sie?
Die Brandt GmbH legt besonderen Wert auf die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten.
Wir verarbeiten personenbezogen Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen von unseren Kunden erhalten.
Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich- personenbezogene Daten,
die wir von den von uns vertretenen Unternehmen (zur Erstellung von Angeboten, zur Ausführung von Aufträgen) erhalten haben. Des Weiteren verarbeiten wir personenbezogene Daten,
wie wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Internet) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.
Relevante personenbezogene Daten im Interessentenprozess bei der Stammdateneröffnung können sein: Adresse, andere Kontaktdaten (Telefon, Email-Adresse, Ansprechpartner).
Im Rahmen der Geschäftsanbahnungsphase und während der Geschäftsbeziehung, insbesondere durch persönliche, telefonische und schriftliche Kontakte,
entstehen weitere personenbezogene Daten, wie Informationen zum Anlass, Datum und Ergebnis
Wir verarbeiten die vorab genannten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Soweit Sie uns die Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.
Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht.
Uns ist bewusst, dass Sorgfalt und Transparenz die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Geschäftspartnern sind.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht Kontakt mit uns aufzunehmen.
3) Angebote und Vertragsabschluss – Schriftform
Unsere Angebote – mündlich, schriftlich oder elektronisch – sind immer freibleibend und
unverbindlich. Aufträge werden erst rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist
schriftlich bestätigt werden. Eine elektronische Bestätigung ist nicht ausreichend.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung.
Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Vereinbarung. Gleiches gilt auch für
etwaige Zusagen, Beratungen und Erklärungen unserer Arbeitnehmer.
Einwendungen aufgrund der Auftragsbestätigung sind unverzüglich nach Erhalt – auf
jeden Fall vor Beginn der Arbeiten von Seiten des Auftraggebers geltend zu machen.
Später vorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sowie Beschaffenheit sind nur verbindlich,
wenn eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung erfolgt. Zugesicherte Eigenschaften
und Beschaffenheitsgarantien als solche müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart
werden.
Unsere Angebote, Beratungen und technische Auskünfte werden nach bestem Wissen erstellt.
Eine Haftung hierfür, auch bezüglich eventueller bauaufsichtsrechtlicher und
sonstiger Genehmigungen übernehmen wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Behördliche und sonstige Genehmigungen sind ausschließlich vom Auftraggeber einzuholen.
4) Preise und Zahlung
Bei einer Preiserhöhung gegenüber der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen
Kalkulation sind wir berechtigt, fest vereinbarte Preise entsprechend zu berichtigen unter
Berücksichtigung der nachweislich eingetretenen Steigerung der Löhne, Rohmaterialien
bzw. der sonstigen Gestehungskosten sowie bei Erhöhung von Steuern oder sonstigen Abgaben.
Festpreise haben nur Gültigkeit, wenn Sie als solche schriftlich anerkannt und in Verbindung
mit einer zeitlichen Absprache über die Aufnahme und den Abschluss der
Arbeiten vereinbart werden.
Fallen bei der Durchführung des Auftrags Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagstunden an, so
hat der Auftraggeber die entsprechenden Zuschläge zu tragen.
Für die Rechnungsstellung ist der Tag der Auslieferung durch die Firma Brandt GmbH
maßgebend.
Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug mit der Lieferung fällig, wenn dem Auftraggeber
nicht besondere Zahlungsfristen eingeräumt worden sind.
Die Zahlung erfolgt nur dann rechtzeitig, wenn die Firma Brandt GmbH über den Gegenwert
mit Wertstellung an dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag verfügen
kann.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% p.A. über dem Basiszinssatz zu
zahlen.
Der Auftraggeber kann selbst nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten
oder aber rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5) Herstellfrist und Lieferzeit
Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen in jedem Fall zum Zwecke der Klarstellung der
schriftlichen Bestätigung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Betrieb
der Firma Brandt GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Die Firma Brandt GmbH ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen auszuführen
bzw. zu erbringen.
Bei der Zusicherung eines Termins oder einer Frist muss der Auftraggeber der Firma
Brandt GmbH bei Verzug eine angemessene, schriftliche Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem
Fristablauf kann er für diejenigen Mengen oder Leistungen zurücktreten, die bis zur
Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet waren. Sofern der Firma Brandt
GmbH ein grobes Verschulden bezüglich der unterbliebenden oder verspäteten
Lieferungen trifft, sind Schadenersatzansprüche auf den Schaden begrenzt, der zur Zeit des
Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden ist
in jedem Fall ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist der Schadenersatz begrenzt in jedem Fall auf den Warenwert.
6) Gefahrübergang
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes
geht bei Lieferung "frei Baustelle" auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch
dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Brandt GmbH auch die Montage
übernommen hat.
Auf Wunsch des Auftraggebers und seine Kosten kann die jeweilige Sendung gegen
Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert werden. Eine entsprechende
Vereinbarung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Verzögert sich die Auslieferung in Folge von Umständen, die die Firma Brandt GmbH
nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung vom Tag der Versandbereitsschaftsmeldung auf den Auftraggeber über.
Die Firma Brandt GmbH ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers
diejenigen Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
Die von der Firma Brandt GmbH gelieferten Gegenstände sind auch dann vom Auftraggeber
anzunehmen, wenn sie unwesentlichen Mängel aufweisen. Die dem Auftraggeber
zustehenden weitergehenden Rechte bleiben hiervon unberührt, sofern der Auftraggeber
die ihm nach §§ 377, 378 HGB treffenden Pflichten erfüllt hat.
7) Eigentumsvorbehalt
Die Firma Brandt GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Ausgleich
aller ihr im Zusammenhang mit der Lieferung und damit verbundenen Reparaturen,
Ersatzteillieferungen oder sonstigen im Zusammenhang mit der ursprünglichen Leistung
entstandenen Forderungen vor. Gehört das Geschäfts bei dem Auftraggeber zum Betrieb
eines Handelsgewerbes und ist der Auftraggeber Kaufmann, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt
auf alle Forderungen der Firma Brandt GmbH aus und im Zusammenhang mit
der Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Auftraggeber, und zwar sowohl für bereits entstandene
als auch künftige Forderungen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsverlauf den Liefergegenstand
an Dritte zu veräußern. In diesem Fall ist er jedoch verpflichtet, schon jetzt die Ansprüche
an die Firma Brandt GmbH abzutreten, die ihm gegenüber Dritten aus der Veräußerung
des Liefergegenstandes erwachsen. Die Abtretung wird bereits jetzt an die Firma
Brandt GmbH vorgenommen, welche diese hierdurch annimmt. Zur Einziehung der
Forderungen bleibt der Auftraggeber solange berechtigt, als er der Firma Brandt GmbH
gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät. Kommt der Auftraggeber der Firma Brandt
GmbH gegenüber in Zahlungsverzug, ist diese berechtigt, die Veräußerungs- und Einziehungsermächtigung
zu widerrufen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, der
Firma Brandt GmbH den Namen seiner Abkäufer bekannt zu geben und alle Unterlagen,
insbesondere Rechnungen, Auftragsbestätigungen etc. herauszugeben, die zur zweckdienlichen
Rechtsverfolgung erforderlich sind; insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet,
die Abtretung gegenüber seinen Abkäufern offen zu legen.
Es ist dem Auftraggeber untersagt, den Liefergegenstand an Dritte zur Sicherheit zu übereignen
oder zu verpfänden; insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, sich jedweder
Verfügung über den Liefergegenstand zu enthalten, ausgenommen die ihm erteilte Veräußerungsermächtigung.
Von irgendwelchen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die den
der Firma Brandt GmbH gehörenden Liefergegenstand betreffen, ist diese umgehend zu
benachrichtigen; der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten aufgrund der hiermit
erteilten Ermächtigung eine Drittwiderspruchsklage im Sinne von § 771 ZPO zu erheben.
Eine Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalts stehenden Liefergegenstandes erfolgt
stets für die Firma Brandt GmbH.
Soweit eine feste Verbindung mit Grund und Boden eintritt, tritt der Auftraggeber schon
jetzt seine Ansprüche zur Sicherheit ab, die ihm gegenüber dem Eigentümer zustehen.
Soweit die der Firma Brandt GmbH aufgrund dieser Bestimmungen zustehende Vorbehaltssicherung
den Wert der Vorbehaltsware um mehr als 20% übersteigt, ist die Firma
Brandt GmbH auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, überschießende Sicherheiten
freizugeben.
Der in Absatz 1 genannte Eigentumsvorbehalt erlischt bei einem Kontoausgleich zwischen
der Firma Brandt GmbH und dem Auftraggeber endgültig.
8) Gewährleistung/Mängelhaftung
Sämtliche Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich von unserem Auftraggeber auf
Mängel, Vollständigkeit und Vertragsidentität zu untersuchen. Der Auftraggeber ist verpflichtet
die ihm gemäß §§ 377, 378, 381 HGB treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten
unverzüglich schriftlich zu erfüllen.
Soweit die Firma Brandt GmbH aufgrund schriftlicher Rüge des Auftraggebers gewährleistungspflichtig
ist, hat diese das Recht, die Mängelhaftung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung zu erfüllen. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eine Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder nach seiner Wahl Rücktritt von dem Vertrag zu verlangen. Bei Bauleistungen
kann der Auftraggeber keinen Rücktritt von dem Vertrag verlangen. Schadenersatz
leistet die Firma Brandt GmbH nur, wenn ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt; im Falle der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit leistet die Firma Brandt GmbH Schadenersatz bei jedem Verschulden.
Für alle durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und Leistungen gilt eine Gewährleistung
von einem Jahr, berechnet vom Tag der Abnahme an.
Bei Lieferung gebrauchter Ware oder Austauschteilen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Zur Durchführung der der Firma Brandt GmbH treffenden Gewährleistungspflicht hat hier
der Auftraggeber die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
Alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere
für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind.
Im Übrigen sind andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen,
soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch die Firma Brandt GmbH nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die der natürlichen Abnutzung unterliegen
bzw. auf bloße Verschleißstellen. Sie erlischt, wenn Einbau- und Betriebsvorschriften
nicht eingehalten und die von der Firma Brandt GmbH vorgeschriebenen und gelieferten
Betriebsmittel nicht verwendet werden. Sie erlischt auch, wenn an der Anlage
ohne schriftliches Einverständnis der Firma Brandt GmbH Veränderungen vorgenommen
werden.
Der Auftraggeber hat zur Sicherung der Arbeiten alle gesetzlichen, polizeilichen und
unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung
auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung
solcher Maßnahmen dem Auftraggeber und Dritten gegenüber erwachsenden
Schäden.
9) Rücksendungen
Rücksendungen von Material oder Geräten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden
durch die Firma Brandt GmbH nur im neuwertigen Zustand und nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung angenommen. In diesem Fall wird ein anteiliger Materialwert abzüglich
15% pauschaler Rücknahmekosten vergütet. Gegebenenfalls kann die Firma Brandt
GmbH auch Kosten für entgangenen Gewinn verlangen.
Ein Rückgaberecht besteht nicht, wenn Material oder Geräte nach Kundenspezifikation
angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnissen zugeschnitten waren.
10) Haftung (Ausschluss)
In allen Fällen, in denen die Firma Brandt GmbH abweichend von den vorstehenden Bedingungen
aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadensund
Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet diese nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten
oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.
Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Firma Brandt
GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
Unbeschadet bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach den Produkthaftungsgesetz.
Unberührt bleibt auch die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des Satzes 1 auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
11) Gefahrübergang und Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf ihn
zu dem Zeitpunkt über, in dem die Ware an den Frachtführer übergeben wird, spätestens
jedoch dann, wenn die Ware die Betriebsstätte der Firma Brandt GmbH verlässt.
Versandweg und Transportmittel sind der Auswahl der Firma Brandt GmbH überlassen.
Erfolgt die Lieferung per LKW frei Lieferstelle hat dies zur Voraussetzung, dass die Abladestelle
auf für LKW befahrbaren Wegen zu erreichen ist. Der Auftraggeber hat dafür
Sorge zu tragen, dass eine unverzügliche und sachgemäße Entladung möglich ist. Wartezeiten
oder erneute Anfahrten werden von der Firma Brandt GmbH in Rechnung gestellt.
12) Gerichtsstand und anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Brandt GmbH gilt
nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz der
Gesellschaft.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz Erfüllungsort.
Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der
Geschäftssitz der Firma Brandt GmbH Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz
des Auftraggebers zu klagen.
Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom
11.04.1980 über Verträge über den Warenkauf (CISD-"Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz und teilweise unwirksam
sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht betroffen.
Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Geist, Zweck und
dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.