Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Brandt GmbH, 27404 Rockstedt

 

1) Allgemeine Ausführungsbestimmungen

 

Unserer Lieferungen, Leistungen und Angebote werden ausschließlich auf der Grundlage

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht bzw. erstellt. Dies gilt auch für alle

künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart

werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Firma Brandt GmbH oder von

unseren Bedingungen abweichende Verkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei

denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

Alle vertraglichen Abreden zwischen den Vertragsschließenden bedürften der Schriftform.

Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn

sie ausdrücklich schriftlich von der Firma Brandt GmbH bestätigt werden.

 

2) Datenschutzrichtlinien

 

Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer Kontaktanfrage. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, Ihre Anfrage zu beantworten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme jederzeit zu widersprechen.

am 25. Mai entfaltet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Wirksamkeit.

Der Datenschutz für betroffene Personen in der EU wird hierdurch deutlich gestärkt.

Mit der DSGVO wurde erstmals ein EU-weit einheitliches Regelwerk zum Datenschutz geschaffen.

Was bedeutet das für Sie?

Die Brandt GmbH legt besonderen Wert auf die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten.

Wir verarbeiten personenbezogen Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen von unseren Kunden erhalten.

Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich- personenbezogene Daten,

die wir von den von uns vertretenen Unternehmen (zur Erstellung von Angeboten, zur Ausführung von Aufträgen) erhalten haben. Des Weiteren verarbeiten wir personenbezogene Daten,

wie wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Internet) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.

Relevante personenbezogene Daten im Interessentenprozess bei der Stammdateneröffnung können sein: Adresse, andere Kontaktdaten (Telefon, Email-Adresse, Ansprechpartner).

Im Rahmen der Geschäftsanbahnungsphase und während der Geschäftsbeziehung, insbesondere durch persönliche, telefonische und schriftliche Kontakte,

entstehen weitere personenbezogene Daten, wie Informationen zum Anlass, Datum und Ergebnis 

Wir verarbeiten die vorab genannten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Soweit Sie uns die Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.

Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht.

Uns ist bewusst, dass Sorgfalt und Transparenz die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Geschäftspartnern sind.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht Kontakt mit uns aufzunehmen.

  

3) Angebote und Vertragsabschluss – Schriftform

 

Unsere Angebote – mündlich, schriftlich oder elektronisch – sind immer freibleibend und

unverbindlich. Aufträge werden erst rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist

schriftlich bestätigt werden. Eine elektronische Bestätigung ist nicht ausreichend.

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung.

Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Vereinbarung. Gleiches gilt auch für

etwaige Zusagen, Beratungen und Erklärungen unserer Arbeitnehmer.

Einwendungen aufgrund der Auftragsbestätigung sind unverzüglich nach Erhalt – auf

jeden Fall vor Beginn der Arbeiten von Seiten des Auftraggebers geltend zu machen.

Später vorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sowie Beschaffenheit sind nur verbindlich,

wenn eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung erfolgt. Zugesicherte Eigenschaften

und Beschaffenheitsgarantien als solche müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart

werden.

Unsere Angebote, Beratungen und technische Auskünfte werden nach bestem Wissen erstellt.

Eine Haftung hierfür, auch bezüglich eventueller bauaufsichtsrechtlicher und

sonstiger Genehmigungen übernehmen wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Behördliche und sonstige Genehmigungen sind ausschließlich vom Auftraggeber einzuholen.

 

4) Preise und Zahlung

 

Bei einer Preiserhöhung gegenüber der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen

Kalkulation sind wir berechtigt, fest vereinbarte Preise entsprechend zu berichtigen unter

Berücksichtigung der nachweislich eingetretenen Steigerung der Löhne, Rohmaterialien

bzw. der sonstigen Gestehungskosten sowie bei Erhöhung von Steuern oder sonstigen Abgaben.

Festpreise haben nur Gültigkeit, wenn Sie als solche schriftlich anerkannt und in Verbindung

mit einer zeitlichen Absprache über die Aufnahme und den Abschluss der

Arbeiten vereinbart werden.

Fallen bei der Durchführung des Auftrags Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagstunden an, so

hat der Auftraggeber die entsprechenden Zuschläge zu tragen.

Für die Rechnungsstellung ist der Tag der Auslieferung durch die Firma Brandt GmbH

maßgebend.

Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug mit der Lieferung fällig, wenn dem Auftraggeber

nicht besondere Zahlungsfristen eingeräumt worden sind.

Die Zahlung erfolgt nur dann rechtzeitig, wenn die Firma Brandt GmbH über den Gegenwert

mit Wertstellung an dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag verfügen

kann.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% p.A. über dem Basiszinssatz zu

zahlen.

Der Auftraggeber kann selbst nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten

oder aber rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

5) Herstellfrist und Lieferzeit

 

Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen in jedem Fall zum Zwecke der Klarstellung der

schriftlichen Bestätigung.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Betrieb

der Firma Brandt GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

Die Firma Brandt GmbH ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen auszuführen

bzw. zu erbringen.

Bei der Zusicherung eines Termins oder einer Frist muss der Auftraggeber der Firma

Brandt GmbH bei Verzug eine angemessene, schriftliche Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem

Fristablauf kann er für diejenigen Mengen oder Leistungen zurücktreten, die bis zur

Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet waren. Sofern der Firma Brandt

GmbH ein grobes Verschulden bezüglich der unterbliebenden oder verspäteten

Lieferungen trifft, sind Schadenersatzansprüche auf den Schaden begrenzt, der zur Zeit des

Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden ist

in jedem Fall ausgeschlossen.

Darüber hinaus ist der Schadenersatz begrenzt in jedem Fall auf den Warenwert.

 

6) Gefahrübergang

 

Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes

geht bei Lieferung "frei Baustelle" auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch

dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Brandt GmbH auch die Montage

übernommen hat.

Auf Wunsch des Auftraggebers und seine Kosten kann die jeweilige Sendung gegen

Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert werden. Eine entsprechende

Vereinbarung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Verzögert sich die Auslieferung in Folge von Umständen, die die Firma Brandt GmbH

nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen

Verschlechterung vom Tag der Versandbereitsschaftsmeldung auf den Auftraggeber über.

Die Firma Brandt GmbH ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers

diejenigen Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.

Die von der Firma Brandt GmbH gelieferten Gegenstände sind auch dann vom Auftraggeber

anzunehmen, wenn sie unwesentlichen Mängel aufweisen. Die dem Auftraggeber

zustehenden weitergehenden Rechte bleiben hiervon unberührt, sofern der Auftraggeber

die ihm nach §§ 377, 378 HGB treffenden Pflichten erfüllt hat.

 

7) Eigentumsvorbehalt

 

Die Firma Brandt GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Ausgleich

aller ihr im Zusammenhang mit der Lieferung und damit verbundenen Reparaturen,

Ersatzteillieferungen oder sonstigen im Zusammenhang mit der ursprünglichen Leistung

entstandenen Forderungen vor. Gehört das Geschäfts bei dem Auftraggeber zum Betrieb

eines Handelsgewerbes und ist der Auftraggeber Kaufmann, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt

auf alle Forderungen der Firma Brandt GmbH aus und im Zusammenhang mit

der Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Auftraggeber, und zwar sowohl für bereits entstandene

als auch künftige Forderungen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsverlauf den Liefergegenstand

an Dritte zu veräußern. In diesem Fall ist er jedoch verpflichtet, schon jetzt die Ansprüche

an die Firma Brandt GmbH abzutreten, die ihm gegenüber Dritten aus der Veräußerung

des Liefergegenstandes erwachsen. Die Abtretung wird bereits jetzt an die Firma

Brandt GmbH vorgenommen, welche diese hierdurch annimmt. Zur Einziehung der

Forderungen bleibt der Auftraggeber solange berechtigt, als er der Firma Brandt GmbH

gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät. Kommt der Auftraggeber der Firma Brandt

GmbH gegenüber in Zahlungsverzug, ist diese berechtigt, die Veräußerungs- und Einziehungsermächtigung

zu widerrufen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, der

Firma Brandt GmbH den Namen seiner Abkäufer bekannt zu geben und alle Unterlagen,

insbesondere Rechnungen, Auftragsbestätigungen etc. herauszugeben, die zur zweckdienlichen

Rechtsverfolgung erforderlich sind; insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet,

die Abtretung gegenüber seinen Abkäufern offen zu legen.

Es ist dem Auftraggeber untersagt, den Liefergegenstand an Dritte zur Sicherheit zu übereignen

oder zu verpfänden; insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, sich jedweder

Verfügung über den Liefergegenstand zu enthalten, ausgenommen die ihm erteilte Veräußerungsermächtigung.

Von irgendwelchen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die den

der Firma Brandt GmbH gehörenden Liefergegenstand betreffen, ist diese umgehend zu

benachrichtigen; der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten aufgrund der hiermit

erteilten Ermächtigung eine Drittwiderspruchsklage im Sinne von § 771 ZPO zu erheben.

Eine Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalts stehenden Liefergegenstandes erfolgt

stets für die Firma Brandt GmbH.

Soweit eine feste Verbindung mit Grund und Boden eintritt, tritt der Auftraggeber schon

jetzt seine Ansprüche zur Sicherheit ab, die ihm gegenüber dem Eigentümer zustehen.

Soweit die der Firma Brandt GmbH aufgrund dieser Bestimmungen zustehende Vorbehaltssicherung

den Wert der Vorbehaltsware um mehr als 20% übersteigt, ist die Firma

Brandt GmbH auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, überschießende Sicherheiten

freizugeben.

Der in Absatz 1 genannte Eigentumsvorbehalt erlischt bei einem Kontoausgleich zwischen

der Firma Brandt GmbH und dem Auftraggeber endgültig.

 

8) Gewährleistung/Mängelhaftung

 

Sämtliche Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich von unserem Auftraggeber auf

Mängel, Vollständigkeit und Vertragsidentität zu untersuchen. Der Auftraggeber ist verpflichtet

die ihm gemäß §§ 377, 378, 381 HGB treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten

unverzüglich schriftlich zu erfüllen.

Soweit die Firma Brandt GmbH aufgrund schriftlicher Rüge des Auftraggebers gewährleistungspflichtig

ist, hat diese das Recht, die Mängelhaftung durch Nachbesserung oder

Ersatzlieferung zu erfüllen. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen

der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eine Herabsetzung der Vergütung

(Minderung) oder nach seiner Wahl Rücktritt von dem Vertrag zu verlangen. Bei Bauleistungen

kann der Auftraggeber keinen Rücktritt von dem Vertrag verlangen. Schadenersatz

leistet die Firma Brandt GmbH nur, wenn ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt; im Falle der Verletzung von Leben,

Körper oder Gesundheit leistet die Firma Brandt GmbH Schadenersatz bei jedem Verschulden.

Für alle durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und Leistungen gilt eine Gewährleistung

von einem Jahr, berechnet vom Tag der Abnahme an.

Bei Lieferung gebrauchter Ware oder Austauschteilen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Zur Durchführung der der Firma Brandt GmbH treffenden Gewährleistungspflicht hat hier

der Auftraggeber die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

Alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere

für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst

entstanden sind.

Im Übrigen sind andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen,

soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch die Firma Brandt GmbH nicht.

Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die der natürlichen Abnutzung unterliegen

bzw. auf bloße Verschleißstellen. Sie erlischt, wenn Einbau- und Betriebsvorschriften

nicht eingehalten und die von der Firma Brandt GmbH vorgeschriebenen und gelieferten

Betriebsmittel nicht verwendet werden. Sie erlischt auch, wenn an der Anlage

ohne schriftliches Einverständnis der Firma Brandt GmbH Veränderungen vorgenommen

werden.

Der Auftraggeber hat zur Sicherung der Arbeiten alle gesetzlichen, polizeilichen und

unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung

auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung

solcher Maßnahmen dem Auftraggeber und Dritten gegenüber erwachsenden

Schäden.

 

9) Rücksendungen

 

Rücksendungen von Material oder Geräten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden

durch die Firma Brandt GmbH nur im neuwertigen Zustand und nach vorheriger schriftlicher

Zustimmung angenommen. In diesem Fall wird ein anteiliger Materialwert abzüglich

15% pauschaler Rücknahmekosten vergütet. Gegebenenfalls kann die Firma Brandt

GmbH auch Kosten für entgangenen Gewinn verlangen.

Ein Rückgaberecht besteht nicht, wenn Material oder Geräte nach Kundenspezifikation

angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnissen zugeschnitten waren.

 

10) Haftung (Ausschluss)

 

In allen Fällen, in denen die Firma Brandt GmbH abweichend von den vorstehenden Bedingungen

aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadensund

Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet diese nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten

oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von

Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.

Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Firma Brandt

GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

Unbeschadet bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach den Produkthaftungsgesetz.

Unberührt bleibt auch die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;

die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des Satzes 1 auf den

vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum

Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

 

11) Gefahrübergang und Versand

 

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf ihn

zu dem Zeitpunkt über, in dem die Ware an den Frachtführer übergeben wird, spätestens

jedoch dann, wenn die Ware die Betriebsstätte der Firma Brandt GmbH verlässt.

Versandweg und Transportmittel sind der Auswahl der Firma Brandt GmbH überlassen.

Erfolgt die Lieferung per LKW frei Lieferstelle hat dies zur Voraussetzung, dass die Abladestelle

auf für LKW befahrbaren Wegen zu erreichen ist. Der Auftraggeber hat dafür

Sorge zu tragen, dass eine unverzügliche und sachgemäße Entladung möglich ist. Wartezeiten

oder erneute Anfahrten werden von der Firma Brandt GmbH in Rechnung gestellt.

 

12) Gerichtsstand und anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

 

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Brandt GmbH gilt

nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz der

Gesellschaft.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz Erfüllungsort.

Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der

Geschäftssitz der Firma Brandt GmbH Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz

des Auftraggebers zu klagen.

Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom

11.04.1980 über Verträge über den Warenkauf (CISD-"Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz und teilweise unwirksam

sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht betroffen.

Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Geist, Zweck und

dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.